Unsere Satzung

Im Folgenden können sie unsere Vereinssatzung im Detail ansehen. Des Weiteren bieten wir die Vereinsatzung als PDF zum herunterladen an.

§1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Wallwitzburg Dessau“, nach der Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz „e. V.“
(2) Sitz des Vereins ist die Stadt Dessau.

§2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein hat den Zweck, das Wallwitzburg genannte Bauwerk auf dem Wallwitzberg im Beckerbruch in der Stadt Dessau zu fördern, insbesondere dabei auf eine baldige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Bauwerks hinzuarbeiten.
(2) Weiterhin fördert der Verein auch die Instandhaltung der Wallwitzberge und ihrer Kleinarchitekturen.
(3) Ferner unterstützt der Verein die Forschung auf dem Gebiet der Geschichte, Architektur, Park- und Gartenplanung und anderen Gebieten, soweit der Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit die Wallwitzburg und ihre Umgebung betrifft.
(4) Der Verein ist dem Denkmalschutz, dem Naturschutz und der regionalen Traditionspflege verpflichtet.
(5) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung, somit nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Es wird befürwortet den Georgengarten und Beckerbruch mittelfristig in den Verantwortungsbereich der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz zu übernehmen.

§3 Mittel des Vereins
(1) Zur Erfüllung des Vereinszwecks verfügt der Verein über finanzielle Mittel. Diese speisen sich aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen und Erwirtschaftungen des Vereins.
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die unmittelbare Erfüllung des Vereinszwecks verwendet werden. Es dürfen keine Ausgaben getätigt werden, die dem Vereinszweck fremd oder unverhältnismäßig hoch sind.
(3) Vereinsmitglieder erhalten aus den Mitteln des Vereins keine Zuwendungen.
(4) Aus den Mitteln des Vereins können Rücklagen gebildet werden. Diese dürfen ebenfalls nur zur Erfüllung des Vereinszwecks verwendet werden.
(5) Überschüsse aus Rechnungsabschlüssen für ein Geschäftsjahr werden auf das folgende Geschäftsjahr übertragen.

§4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§5 Mitgliedschaft
(1) Mitglied im Verein Wallwitzburg Dessau können natürliche oder juristische Personen werden.
(2) Die Aufnahme ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Natürliche oder juristische Personen, die sich um die Erfüllung der Vereinsziele verdient gemacht haben, können die Mitgliedschaft ehrenhalber erlangen. Über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag des Vorstandes.
(4) Die Mitglieder verpflichten sich, zur Erfüllung der Vereinsziele aktiv beizutragen. Dazu leisten sie Mitgliedsbeiträge und Arbeitsstunden. Mitgliedsbeiträge werden jährlich erhoben und zum 31. März des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Arbeitsstunden sind im
Rahmen von Veranstaltungen, Arbeitseinsätzen oder Projekten des Vereins abzuleisten. Über die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden entscheidet die Mitgliederversammlung.
(5) In begründeten Ausnahmefällen können einzelnen Mitgliedern die Beiträge und Arbeitsstunden ganz oder teilweise erlassen werden. Anstelle der Arbeitsstunden Zusatzbeiträge geleistet werden. Darüber entscheidet der Vorstand.
(6) Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder mit dem Tode (bei juristischen Personen mit deren Auflösung etc.). Bei der Beendigung der Mitgliedschaft werden bereits geleistete Beiträge nicht erstattet.
(7) Austritte sind dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt wird erst wirksam, wenn alle Pflichten und Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber erfüllt sind.
(8) Mitglieder können nur bei grob vereinsschädigendem Verhalten ausgeschlossen werden. Dieses liegt regelmäßig immer dann vor, wenn satzungsgemäße Ziele des Vereins vorsätzlich oder grob fahrlässig behindert werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

§6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme.
(2) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Entscheidung über Anträge, die Wahl und Entlastung des Vorstands, die Wahl der Rechnungsprüfer sowie die Festsetzung der Beiträge und Arbeitsstunden.
(3) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen einberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf und müssen auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.
(5) Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
(6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, leitet das älteste anwesende Mitglied die Sitzung.
(7) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit kommt der Antrag erneut zur Abstimmung.
(8) Satzungsänderungen erfordern zwei Drittel der anwesenden Stimmen, Änderungen des Vereinszwecks erfordern drei Viertel aller Stimmen.
(9) Über die Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, dieses wird vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterzeichnet. Das Protokoll ist den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

§8 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
(2) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds für die verbliebene Amtszeit oder eines neuen Vorstands für die volle Amtszeit einzuberufen.
(3) Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich, leitet die Geschäfte des Vereins und organisiert die Vereinsarbeit. Der Vorstand vertritt den Verein durch seinen Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Kassenwart, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und entscheidet im Rahmen seiner Kompetenz und dieser Satzung über die Verwendung der Vereinsmittel.
(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

§9 Vereinsvermögen
(1) Das Vereinsvermögen besteht aus den Vereinsmitteln, den Vereinsrücklagen und im Eigentum des Vereins stehenden Sachen und Rechten.
(2) Das Vereinsvermögen speist sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen, Sachspenden sowie sonstigen vom Verein satzungsgemäß erwirtschafteten Einnahmen.
(3) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der gemeinnützigen Zwecke des Vereins fällt das Vereinsvermögen in Geld an die Stadt Dessau, zwecks Verwendung für die Denkmalpflege, insbesondere für die denkmalpflegerisch korrekte Rekonstruktion der Wallwitzburg. Das Vereinsarchiv und eventuell vorhandene Gegenstände von historischem, kulturellem oder wissenschaftlichem Wert werden dem Stadtarchiv Dessau zur ewigen Verwahrung übergeben.

§10 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung auf zwei im Abstand von mindestens 6 Wochen stattfindenden Sitzungen mit drei Vierteln der anwesenden Stimmen. Der Antrag auf Auflösung muss in den Tagesordnungen beider Sitzungen vermerkt sein.

§11 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung über sie in Kraft.
(2) Sie gilt zur Durchsetzung der Bestimmungen zum Vereinsvermögen bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins solange fort, bis diese Bestimmungen erfüllt sind.
(3) Die Satzung kann durch eine Neufassung außer Kraft gesetzt werden, die mit derselben Mehrheit wie eine Satzungsänderung, bei Änderung des Vereinszwecks wie eine Änderung desselben, von der Mitgliederversammlung beschlossen werden muss.

Dessau, den 08.01.2006, geändert am 03.03.2006